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26. Flächennutzungsplanänderung "Wohnmobilstellplatz Gohrstraße"


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Ziel der Planung und Planerfordernis

Mit Blick auf die Landesgartenschau 2020 und dem hohen Anteil an Kurzurlaubern in Kamp-Lintfort soll das Angebot an Wohnmobilstellplätzen ausgeweitet werden, um so zur Stärkung Kamp-Lintforts als Tourismusstandort beizutragen. Im Rahmen der Ausbauplanung des Wandelweges soll eine für den Wegebau nicht benötigte Fläche daher als Wohnmobilstellplatz hergerichtet werden. Zur Umsetzung des Wohnmobilstellplatzes wird der Bebauungsplan STA 163 „Nördlicher Wandelweg“ aufgestellt.

Da im rechtswirksamen Flächennutzungsplan die Fläche des geplanten Wohnmobilstellplatzes als „Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Sport“ dargestellt ist, kann der Bebauungsplan nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Der FNP soll daher gemäß § 8 Abs. 3 BauGB parallel zum Bebauungsplan geändert und der aktuellen Planung angepasst werden.

Räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet liegt im Stadtkern Kamp-Lintforts und wird begrenzt 

·                im Norden durch die Gohrstraße,

·                im Osten durch die Außenanlagen des TC Blau Weiß Kamp-Lintfort,

·                im Süden durch die Große Goorley,

·               im Westen durch einen Fuß- und Radweg zwischen Gohrstraße und Großer Goorley.

 

Der Rat der Stadt Kamp-Lintfort hat die Änderung des Flächennutzungsplans in seiner Sitzung am 12.12.18 beschlossen. Die Genehmigung der 26. Flächennutzungsplanänderung durch die Bezirksregierung erfolgte am 25.03.2019.  Mit der Bekanntmachung der Genehmigung im Amtsblatt Nr.6/2019 vom 25.04.2019 ist die 26. Flächennutzungsplanänderung wirksam geworden.

Kontakt

Röttger, Sebastian

Telefon: 0 28 42 / 912-326
E-Mail: sebastian.roettger@kamp-lintfort.de

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