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22. Flächennutzungsplanänderung "Nachnutzung des ehemaligen Bergwerks West"


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Planungsanlass

Durch die Schließung des Bergwerks West am 31.12.2012 steht die Stadt Kamp-Lintfort vor der städtebaulichen und strukturellen Herausforderung, das ca. 40 ha große Zechengelände inmitten der Stadt einer sinnvollen Nachnutzung zuzuführen. Dazu wurde bereits ab 2008 der „Masterplan Bergwerk West“ im Rahmen eines städtebaulichen Wettbewerbes erarbeitet und als Grundlage der perspektivischen Entwicklung beschlossen. Dieser sieht im Westen des Geländes eine Nutzung aus Wohnen und Gewerbe vor. Der östliche Teil soll als großer Landschaftsraum ausgestaltet werden. Zur zielgerichteten Umsetzung des Masterplans und zur Entwicklung des Geländes hat sich die Stadt zudem als Ausrichter der Landesgartenschau 2020 beworben und den Zuschlag erhalten.

Konzeptionelle Grundlage der Landesgartenschau sowie der dauerhaften Gestaltung des öffentlichen Raums auf dem ehemaligen Zechengelände bildet der aus einem landschaftsplanerischen Wettbewerb hervorgegangene Siegerentwurf des Büros Böhm, Benfer und Zahiri Landschaftsarchitekten (bbzl) aus Berlin.

Planerfordernis

Das Zechengelände ist derzeit im Flächennutzungsplan (FNP) als gewerbliche Baufläche mit der Zweckbindung „Bergbau“ dargestellt. Ein Bebauungsplan besteht nicht. Das Gelände befindet sich zudem aktuell zu großen Teilen noch unter Bergaufsicht. Um aktuell die Landesgartenschau umsetzen zu können, muss der Flächennutzungsplan gemäß § 1 Abs. 3 BauGB geändert werden. Zur planungsrechtlichen Sicherung der Landesgartenschau wird zudem der Bebauungsplan LIN 162 aufgestellt. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB geändert.

Plangebiet

Der räumliche Geltungsbereich der 22. Flächennutzungsplanänderung liegt unmittelbar südlich der Kamp-Lintforter Innenstadt und umfasst diejenigen Teilbereiche des Zechengeländes Friedrich Heinrich, welche Veranstaltungsbereich der Landesgartenschau sind oder für deren Durchführung beansprucht werden. Gegenüber dem Bebauungsplan erstreckt sich die FNP-Änderung im Norden zusätzlich bis zum Grundstück Friedrichstraße 2. Die Grenze des Geltungsbereichs verläuft

·         im Norden entlang des Hochschulparkplatzes, der Friedrichstraße sowie der Ringstraße,

·         im Osten entlang der Ringstraße mit Ausnahme des Grundstücks Ringstraße 140,

·         im Süden entlang der Kattenstraße sowie

im Westen zunächst in einem Abstand von 123 m parallel zur Friedrich-Heinrich-Allee, nördlich des Schirrhofes direkt entlang der Friedrich-Heinrich-Allee sowie ab Höhe des ehemaligen Haupteingangs der Zeche in einem Abstand von 43 m parallel zur Friedrich-Heinrich-Allee.

Verfahren

Der Rat der Stadt Kamp-Lintfort hat die Änderung des Flächennutzungsplans in seiner Sitzung am 12.12.18 beschlossen. Die Genehmigung der 22. Flächennutzungsplanänderung durch die Bezirksregierung erfolgte am 08.01.2019.  Mit der Bekanntmachung der Genehmigung im Amtsblatt Nr.4/2019 vom 27.02.2019 ist die 22. Flächennutzungsplanänderung wirksam geworden.

 

Kontakt

Mörs, Christian

Telefon: 0 28 42 / 912-425
E-Mail: christian.moers@kamp-lintfort.de

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