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Informationen zur Europawahl am 9. Juni 2024

02.05.2024

Am 9. Juni 2024 findet die zehnte Direktwahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments statt.

Nachfolgend sind einige wichtige Informationen rund um die Europawahl in Kamp-Lintfort zusammengestellt:

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat, und mindestens seit drei Monaten, also seit dem 9. März 2024, in Deutschland und/oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält.
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch die außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Ausland lebenden Deutschen an der Europawahl teilnehmen.

Ebenfalls wahlberechtigt sind alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger), die in Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und die am Wahltage das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten, also seit dem 9. März 2024, in Deutschland und/oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.

Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis der Stadt Kamp-Lintfort eingetragen sind, geht ab dem 2. Mai 2024 bis spätestens 19. Mai 2024 eine Wahlbenachrichtigung zu. Mit dieser können Sie in dem darauf bezeichneten Wahlraum am Wahltag Ihre Stimme abgeben.
Sollte Ihnen keine Wahlbenachrichtigung zugehen und Sie der Auffassung sein, in Kamp-Lintfort an der Europawahl teilnehmen zu können, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.

Briefwahl

Sollten Sie am Wahltag verhindert sein, besteht im Vorfeld der Wahl wieder die Möglichkeit, Ihre Stimme per Briefwahl abzugeben.

In diesem Zusammenhang bestehen mehrere Optionen zur Wahlschein-beantragung:

1.      Scannen eines QR-Codes auf der zugestellten Wahlbenachrichtigung   

2.      Online über eine Verlinkung auf der Homepage der Stadt Kamp-Lintfort unter www.kamp-lintfort.de

3.      Per E-Mail an wahlen@kamp-lintfort.de

4.      Rücksendung / Rückgabe des auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckten Wahlscheinantrages.

5.      Persönliche Vorsprache im Rathaus

Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen daraufhin zugeschickt.

Ab Dienstag, dem 7. Mai 2024 ist auch eine persönliche Wahlscheinbeantragung im Wahlamt im Rathaus, Am Rathaus 2, möglich – Raum 103.

Das Wahlamt der Stadt Kamp-Lintfort ist während folgender Öffnungszeiten persönlich zu erreichen:

montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
montags bis mittwochs von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und
donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Bei einer persönlichen Wahlscheinbeantragung im Rathaus kann es unter Umständen zu erheblichen Wartezeiten kommen. Aus diesem Grund empfiehlt das Wahlamt, den Briefwahlantrag vorrangig über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung bzw. über das Online-Formular auf der Homepage der Stadt Kamp-Lintfort zu stellen.

Kontakt

Wahlamt

Telefon:

  • 02842/912-240
  • 02842/912-376
  • 02842/912-232

E-Mail: wahlen@kamp-lintfort.de

(Presseinformation der Stadt Kamp-Lintfort vom 02.05.2024, www.kamp-lintfort.de)