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Baumfällungen im Zechenwäldchen - Kein Grund zur Aufregung!

17.04.2025

Zechenwäldchen soll kein Bauland werden

„Es gibt seitens der Stadt keine Pläne, im Bereich zwischen Heinrichstraße, Friedrich-Heinrich-Allee und Bendsteg Bauland zu schaffen“, stellt Prof. Dr. Landscheidt eindeutig klar. Der Bürgermeister reagiert damit auf die Sorge verschiedener Anwohner an der Heinrichstraße, die darauf hinwiesen, dass dort vor einigen Wochen Bäume gefällt wurden.

Die Rechtslage ist eindeutig: Aufgrund ihrer Größe stellt die Fläche einen sogenannten „Außenbereich im Innenbereich“ dar. Bauen ist dort nach dem hierfür geltenden   § 35 des Baugesetzbuches nur relativ eingeschränkt und weitestgehend innerhalb des Bestandes möglich. Die Errichtung eines weiteren Wohnhauses oder gar mehrerer Gebäude sind hier planungsrechtlich unzulässig.

Eine Genehmigungsgrundlage für neue Wohngebäude könnte nur über Bauleitplanung mit der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung eines Bebauungsplanes geschaffen werden. Zwar ist es von Seiten der Eigentümer im Zechenwäldchen legitim, im Rahmen des jetzt anstehenden Aufstellungsverfahrens zum Flächennutzungsplan die Frage aufzuwerfen, ob die Fläche perspektivisch zu Bauland entwickelt werden könnte. Dies ist aber von Seiten der Verwaltung aktuell in keiner Weise vorgesehen.

Denn das Zechenwäldchen ist eine zentrale Grünfläche, die überwiegend Wald im Sinne des Gesetzes ist. Sie übernimmt wichtige ökologische und klimatische Funktionen im Stadtgebiet. Zudem werden derzeit an anderen Standorten in Kamp-Lintfort Wohngebiete ausgewiesen, wie u.a. im neuen Stadtquartier Friedrich-Heinrich, im Niersenbruch oder am Kamper Berg. „Die aktuell laufenden Verfahren schaffen bereits neuen Wohnraum für über 1.000 Wohneinheiten. Wir sehen daher keinen Grund, im Zechenwäldchen ein weiteres Wohngebiet planerisch vorzubereiten“, so der Bürgermeister.

Das Fällen der Bäume wurde von den privaten Eigentümern veranlasst. Die Stadt ist und war hierbei nicht beteiligt. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Landesbetrieb Wald und Holz, sind die durchgeführten Maßnahmen aus forstrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden. Es ist jedoch sicherzustellen, dass die Fläche über „Naturverjüngung“ oder Nachpflanzungen in zwei Jahren wieder bestockt ist. Die Überprüfung des Waldzustandes erfolgt nach Auskunft der Fachbehörde in zwei Jahren.

(Presseinformation der Stadt Kamp-Lintfort vom 17.04.2025, www.kamp-lintfort.de)

Kontakt

Fraling, Monika

Telefon: 0 28 42 / 912-324
E-Mail: monika.fraling@kamp-lintfort.de