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Kamp-Lintfort verschickt Grundbesitzabgabenbescheide

30.01.2025

Die Stadt Kamp-Lintfort versendet in den nächsten Tagen rund vierzehntausend Grundbesitzabgabenbescheide an die Kamp-Lintforter Grundstückseigentümer.

Dabei wird erstmalig beim Hebesatz der Grundsteuer B differenziert. Hintergrund ist die Wertverschiebung zwischen Wohn- und Geschäftsgrundstücken im Bundesmodell. Durch eine Änderung der Bewertungsregeln für Geschäftsgrundstücke verlieren diese nach dem neuem Recht überproportional an Wert, so dass Geschäftsgrundstücke künftig weniger als bislang zum Grundsteueraufkommen beigetragen hätten und dies bei aufkommensneutraler Besteuerung von den übrigen Grundstückstypen - vor allem der großen Gruppe der Wohngrundstücke – hätte kompensiert werden müssen.

Im Hinblick auf eine gerechtere Lastenverteilung und um eine unzumutbare Mehrbelastung der Wohngrundstücke zu vermeiden, hat der Rat der Stadt Kamp-Lintfort in seiner Sitzung vom 10. Dezember für „Wohngrundstücke“ (= bebaute Grundstücke im Sinne des § 249 Absatz 1 Nummern 1 bis 4 Bewertungsgesetz) einen Hebesatz in Höhe von 720% und für die sonstigen, unter der Grundsteuer B fallenden Grundstücke (= inklusive "Geschäftsgrundstücke") einen Hebesatz von 1400 % beschlossen.

Für die auf dem Bescheid ausgewiesenen Abgabearten gibt es unterschiedliche Ansprechpartner, die entsprechend vermerkt sind. Aufgrund der zu erwartenden Vielzahl von Fragen zu den Bescheiden kann es in den nächsten Wochen bei der telefonischen oder persönlichen Kontaktaufnahme zu beträchtlichen Wartezeiten kommen. Um dies zu vermeiden, wird empfohlen, Anfragen in erster Linie per E-Mail an die Stadt Kamp-Lintfort zu richten (jessica.nesbach@kamp-lintfort.de oder anne.hiller@kamp-lintfort.de)


(Presseinformation der Stadt Kamp-Lintfort vom 30.01.2025, www.kamp-lintfort.de)

Kontakt

Nesbach, Jessica

Telefon: 0 28 42 / 912-379
E-Mail: jessica.nesbach@kamp-lintfort.de

Hiller, Anne

Telefon: 0 28 42 / 912-363
E-Mail: anne.hiller@kamp-lintfort.de