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Photovoltaik und Steuern - relevante Beratungsinformationen für das Fachhandwerk
Diese Online-Veranstaltung vermittelt Fachbetrieben und Solarteuren beratungsrelevante Informationen in Bezug auf Photovoltaik und Steuern. Oft kursieren hier widersprüchliche Informationen, die zu Verwirrungen führen.
Wir vermitteln Ihnen zusätzliche Beratungskompetenz für Ihr Alltagsgeschäft, damit Sie Ihrer Kundschaft wertvolle Hinweise zu steuerlichen Aspekten geben können. Aber wir weisen auch auf die Risiken und Grenzen in der Beratung hin. Das alles leicht verständlich und sofort in der Praxis umsetzbar – ohne formal-juristischen Ballast.
Inhalte
- Nullsteuersatz bei PV-Anlagen (Umsatzsteuer)
- Rechnungsstellung
- Umfang und Grenzen der „steuerlichen“ Beratung gegenüber dem Kunden
Zielgruppe
Handwerksbetriebe, die im Bereich Photovoltaik aktiv sind oder es werden wollen.
Referent
Herr Benedikt Kortmöller ist Gründer der Unternehmens- und Steuerberatung KORTMÖLLER. Schwerpunkte der Kanzlei sind die energiewirtschaftliche, betriebswirtschaftliche und steuerliche Beratung von Energieversorgern, energieintensiven Betrieben sowie Betreibern von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Im Jahr 2023 wurde die Kanzlei erneut vom Handelsblatt zum „Besten Steuerberater Deutschlands“ ausgezeichnet.
Ausbau-Initiative Solarmetropole Ruhr
Die Durchführung dieser Online-Veranstaltung erfolgt im Rahmen der Ausbau-Initiative Solarmetropole Ruhr. Infos zur Initiative finden Sie unter https://solarmetropole.ruhr/
Anmeldungen sind unter nachfolgendem Link möglich: https://us02web.zoom.us/meeting/register/tZUqc-Gupz8tE9AF-VKgHOA9a5xqnlBlx7SD#/registration
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Datum | 23.10.2023 von 15.00 bis 16.00 Uhr |
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Veranstalter | Regionalverband Ruhr Kronprinzenstraße 35 45128 Essen |
Kategorie | Event & Aktion, Information / Weiterbildung, Klimaschutz |
Hinweis | Die Informationen zu der Veranstaltung - insbesondere die Hinweise zur Barrierefreiheit - beruhen auf Angaben des jeweiligen Veranstalters. Für die Richtigkeit kann die Stadt Kamp-Lintfort bei nicht-städtischen Veranstaltungen keine Gewähr übernehmen. |