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KAM 167 "Camping- und Wochenendhausgebiet Altfeld"


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Ziel der Planung und Planerfordernis

Das Plangebiet umfasst sowohl die Freizeitanlage Altfeld als auch den Campingpark Eldorado und befindet sich im Geltungsbereich des seit 1989 rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 27 „Campingplatz Alfeld“. Während die Festsetzungen des Bebauungsplans, welche Bereiche für Dauercamping und Bereiche für Mobilheime ausweisen, lediglich auf ortsveränderliche Unterkünfte ausgerichtet sind, hat sich im Laufe mehrerer Jahrzehnte eine bauliche Entwicklung vollzogen, die deutlich vom Bebauungsplan abweicht. Insbesondere die Freizeitanlage Altfeld wird mittlerweile in weiten Teilen von ortsunveränderlichen Wochenendhäusern geprägt. Um eine zukunftsgerichtete, geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten, ist die Neuaufstellung des Bebauungsplanes KAM 167 mit paralleler Flächennutzungsplanänderung erforderlich.

Räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von rund 21 ha und befindet sich im nördlichen Stadtgebiet östlich des Niederkamper Waldes und südlich der Leucht und wird durch folgende Flurstücke (sämtlich Gemarkung Kamp, Flur 3) begrenzt:

·               im Norden durch die Flurstücke 12, 13, 373, 374, 253,

·               im Osten durch die Flurstücke 343, 344, 339, 334, 247, 218, 636, 635, 399, 400, 634,

·               im Südosten durch die Flurstücke 117, 627, 621, 624, 603,

·               im Südwesten durch die Flurstücke 602, 404, 588,

·               im Westen durch die Flurstücke 402, 510 (tlw.), 600, 599, 387, 633 (tlw.).

Stand des Verfahrens

Der Rat der Stadt Kamp-Lintfort hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.12.2022 die Entwürfe des Bebauungsplans KAM 167 Camping- und Wochenendhausgebiet Altfeld sowie der gleichnamigen  32. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt und beschlossen, die Entwürfe einschließlich der Begründungen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplans werden gemäß § 8 Abs. 3 BauGB parallel durchgeführt.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegen die Entwurfsunterlagen vom 02.01.2023 bis zum 03.02.2023 zur Einsichtnahme im Planungsamt aus. Die Bekanntmachung der Offenlage erfolgte im Amtsblatt Nr. 25/22 am 22.12.2022.

Kontakt

Röttger, Sebastian

Telefon: 0 28 42 / 912-326
E-Mail: sebastian.roettger@kamp-lintfort.de

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