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30. Flächennutzungsplanänderung "Erweiterung des Nahversorgungsstandortes an der Parkstraße"


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Ziel der Planung und Planerfordernis

Mit der 30. Flächennutzungsplanänderung soll die planungsrechtliche Grundlage für die Erweiterung eines Lebensmittelmarktes an der Parkstraße in Kamp-Lintfort geschaffen werden. Der Markt stellt aufgrund seiner integrierten Lage die Nahversorgung der umliegenden Wohnbebauung sicher. Um die Wettbewerbsfähigkeit für die Zukunft zu gewährleisten, wird seitens des Vorhabenträgers mit dem Erweiterungsvorhaben eine Vergrößerung der Verkaufsfläche von aktuell ca. 1.170 m² auf ca. 1.700 m² angestrebt. Die Planung steht nicht im Einklang mit der Gebietsausweisung als Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan, so dass ein Planänderungserfordernis besteht. Das FNP-Änderungsverfahren erfolgt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes GEI 152 „Erweiterung des Nahversorgungsstandortes an der Parkstraße“, für welchen bereits im Jahr 2010 der Aufstellungsbeschluss gefasst und im Jahr 2015 die frühzeitige Beteiligung durchgeführt wurde.

Insbesondere lärmtechnische Fragestellungen sowie die Abstimmung einer verträglichen Verkaufsflächengröße haben in der Vergangenheit einen längeren Zeitraum in Anspruch genommen. Auch wurde eine Umstellung vom beschleunigten (§ 13a BauGB) auf das Regelverfahren einschließlich der hier vorliegenden formellen FNP-Änderung erforderlich.

Plangebiet

  Der Geltungsbereich der 30. Flächennutzungsplanänderung „Erweiterung des Nahversorgungsstandortes an der Parkstraße" liegt im Stadtteil Geisbruch und wird wie folgt begrenzt:

·         im Nordosten durch die Kamper Straße,

·         im Südosten durch die Parkstraße,

·         im Südwesten durch die Ferdinantenstraße,

·         im Nordwesten durch die Grundstücke Kamper Straße 31b-41

 Stand des Verfahrens

 Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Kamp-Lintfort hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.05.2022 die Aufstellung der 30. Flächennutzungsplanänderung „Erweiterung des Nahversorgungsstandortes an der Parkstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen sowie den Beschluss gefasst, den Planentwurf gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich darzulegen.

Beteilgung der Öffentlichkeit

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB liegen die Entwurfsunterlagen vom 17.06.2022 - 08.07.2022 zur Einsichtnahme im Planungsamt aus. Die Bekanntmachung erfolgte am 09.06.2022 im Amtsblatt der Stadt Kamp-Lintfort Nr. 9/22.

 

Kontakt

Röttger, Sebastian

Telefon: 0 28 42 / 912-326
E-Mail: sebastian.roettger@kamp-lintfort.de

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