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Unbedenklichkeitsbescheinigung (Bescheinigung in Steuersachen)

Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung bescheinigt die steuerliche Zuverlässigkeit eines Steuerpflichtigen innerhalb der Stadt Kamp-Lintfort.

Falls eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt benötigt wird, ist diese beim zuständigen Finanzamt zu beantragen.

Die Bescheinigung wird, nach Prüfung der steuerlichen Zuverlässigkeit, durch die Stadtkasse ausgestellt.

Für die Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen benötigen wir folgende Angaben:

  • vollständiger Name und Vorname
  • Anschrift
  • Geburtsdatum
  • Zweck der Bescheinigung

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung kann schriftlich, persönlich, per E-Mail oder über das Online-Formular (Bezahlung per Kreditkarte, Lastschrift, Paydirekt und PayPal möglich) beantragt werden. Sollten Sie keine der genannten Bezahlverfahren anwenden können, besteht die Möglichkeit, das Formular nach Eintragung ihrer Daten über den "Vorschau"-Button herunterzuladen und an die zuständigen Sachbearbeiter zu senden.

Für die Ausstellung der Bescheinigung wird eine Gebühr in Höhe von 26,00 Euro erhoben.

Die Gebühr ist vorab unter Angabe des Verwendungszwecks „51007/Name" an die Stadtkasse Kamp-Lintfort zu überweisen. Dieser Schritt entfällt bei Bezahlung über das Online-Formular.

Nach Zahlungseingang wird Ihnen die Bescheinigung automatisch übersandt, sofern steuerliche Unbedenklichkeit gegenüber der Stadt Kamp-Lintfort besteht.

Bankverbindung der Stadt Kamp-Lintfort

Sparkasse Duisburg
IBAN:DE53 3505 0000 0760 1116 66
BIC/SWIFT-Code: DUISDE33

Rechtsgrundlagen

 

Bescheinigung in Steuersachen Ausstellung https://www.kamp-lintfort.de/de/dienstleistungen/unbedenklichkeitsbescheinigung/