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Staatsangehörigkeitsausweis

Was ist ein Staatsangehörigkeitsausweis?

Der Staatsangehörigkeitsausweis ist eine Staatsangehörigkeitsurkunde im Format DIN A4 in gelber Farbe, welche den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit mit urkundlicher Beweiskraft dokumentiert. Deutscher Reisepass und Personalausweis sind lediglich Indizien, welche darauf hindeuten, dass die Inhaberin/der Inhaber des Pass-/Ausweisdokumentes die deutsche Staatsangehörigkeit vermutlich besitzen. Da jedoch auch Deutschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit (Artikel 116 Absatz 1, 2. Halbsatz des Grundgesetzes) deutsche Pass- und Ausweisdokumente auszustellen sind, stellt der Besitz dieser Dokumente eben einen urkundlichen Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit dar.

Wofür wird der Staatsangehörigkeitsausweis benötigt?

Der Staatsangehörigkeitsausweis wird je nach Lage des Falles für bestimmte Rechtsgeschäfte bzw. -verhältnisse (wie Adoption, Verbeamtung, Heirat, Einbürgerung des ausländischen Ehegatten, Ausstellung deutscher Pass- und Ausweispapiere) benötigt.

Welche Gültigkeitsdauer hat er?

Er ist unbefristet gültig.

Verfahrensablauf

Der Staatsangehörigkeitsausweis wird für Einwohner der Stadt Kamp-Lintfort beim

Kreis Wesel
Fachbereich Ausländer- und Personenstandsangelegenheiten
Reeser Landstraße 31
46483 Wesel

beantragt.

Die Anträge und Merkblätter können auf der Internetseite des (Externer Link) Bundesverwaltungsamtes heruntergeladen werden. Die Anträge sind mit vollständigen Unterlagen an den Kreis Wesel zu senden.

Preis / Kosten

Für den Staatsangehörigkeitsausweis wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 Euro fällig.

Rechtsgrundlagen

§ 30 Abs. 3 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

 

Staatsangehörigkeitsausweis Ausstellung
Deutsche Staatsangehörigkeit Feststellung des Bestehens auf Antrag
Deutsche Staatsangehörigkeit Feststellung des Nichtbestehens auf Antrag
Deutsche Staatsangehörigkeit Feststellung des Fortbestehens für Kinder ausländischer Eltern nach § 4 Absatz 3 StAG, bzw. § 40b StAG
Deutsche Staatsangehörigkeit Ausstellung einer Bescheinigung über das Nichtbestehen unabhängig vom Feststellungsverfahren
Stadt Kamp-Lintfort - 32-33 Bürgerbüro
Am Rathaus247475 Kamp-Lintfort
+49 2842 - 912-0
info@kamp-lintfort.de
Kreis Wesel - 32-1-4 Ausländer und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Reeser Landstraße3146483Wesel