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Rattenbekämpfung

Privatgrundstücke

Die Bekämpfung von Ratten auf Privatgrundstücken ist seit dem 1. Januar 2021 Aufgabe des Haus- bzw. Grundstückseigentümer (ordnungsbehördliche Verordnung über die Rattenbekämpfung im Gebiet der Stadt Kamp-Lintfort vom 03.11.2020).

Dieser kann entweder selbst entsprechende Fertigpräparate auslegen oder durch einen Beauftragten auslegen lassen oder die Bekämpfung einer entsprechenden Fachfirma übertragen

Bekämpfungsmittel sind im Garten-Center und eventuell in Drogerien erhältlich. Die Fachfirmen findet man am schnellsten im Branchenverzeichnis unter dem Stichwort "Schädlingsbekämpfung" oder beim Deutschen Schädlingsbekämpfer-Verband e.V.

Öffentliche Flächen und städtische Kanalisation

Der Rattenbefall auf öffentlichen Flächen und in der Kanalisation wird im Auftrag der Stadt Kamp-Lintfort durch ein Schädlingsbekämpfungsunternehmen bekämpft.

Bei einem Rattenbefall besteht nach der ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Kamp-Lintfort eine Meldepflicht. Bitte verwenden Sie dazu die angegebenen Kontaktdaten.

Probleme mit Wespen, Hornissen, Bienen und Co.

Hornissen, Bienen und Hummeln gehören zu den durch das Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützten Tierarten. Ihre Nester dürfen nur im Ausnahmefall und mit Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde beseitigt oder umgesetzt werden.

Sollten Sie Probleme mit diesen Insekten haben, wenden Sie sich bitte an den Kreis Wesel, Telefon 0 281 / 207-50 60.

Wespen unterliegen dem allgemeinen Schutz wildlebender Arten. Wenn ein vernünftiger Grund vorliegt, dürfen die Nester auch ohne Genehmigung von einem Fachunternehmen (beispielsweise einem Schädlingsbekämpfungsunternehmen oder Imker) umgesetzt oder vernichtet werden.

www.kreis-wesel.de/de/dienstleistungen/bienen-wespen-co

Marderschutz

Viele Hausbewohner und Autofahrer werden von der Anwesenheit eines Steinmarders belästigt. Dies beschränkt sich nicht nur auf laute nächtliche Geräusche auf dem Dachboden, die den betroffenen Bürgern den Schlaf rauben, sondern auch in Garagen und Werkstätten, besonders während der Jungenaufzucht im Frühsommer und zur Paarungszeit im Spätsommer.

Diese Ruhestörungen werden häufig begleitet von kostenintensiven Beschädigungen an Dachisolierungen und Elektroinstallationen. Hinzu kommen Kabelverbisse an Fahrzeugen und Verunreinigungen mit Marderexkrementen (Kot, Urin) und Beuteresten.

Ob es sich hierbei tatsächlich um einen Marder handelt - auch z. B. Mäuse, Siebenschläfer, Waschbären können ähnliche Geräusche verursachen - lässt sich anhand von Pfotenabdrücken in ausgestreutem Mehl, Sand oder im Neuschnee feststellen.

Der Landesjagdverband hat einen Ratgeber zum Marderproblem herausgegeben, der Ihnen auf dieser Seite als Download zur Verfügung steht.

Für Fragen zu diesem Themenbereich stehen auch die Marderbeauftragten der Kreisjägerschaft Wesel zur Verfügung.

Linksrheinischer Ansprechpartner:

Konrad Nienhues
Uedemer Straße 26
46509 Xanten

Telefon 0 170 / 5 50 70 16

Rechtsgrundlagen

Infektionsschutzgesetz (IfSG)

 

Seuchenschutz Meldung
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