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Bürgerbüro

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Meldebescheinigung

Terminabsprache erforderlich

Aktuell muss eine Terminabsprache - vorzugsweise online - erfolgen. Ab dem 03.04.2023 öffnet das Bürgerbüro montags und mittwochs von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr ohne Terminvergabe. An diesen Tagen ist mit Wartezeiten zu rechnen. Für die restlichen Tage ist eine Online-Terminvereinbarung notwendig.

Bei der Meldebescheinigung handelt es sich um einen Auszug aus dem Melderegister über die eigenen Personendaten. Unterschieden wird zwischen einer einfachen und einer erweiterten Meldebescheinigung. Während die einfache Meldebescheinigung lediglich Ihren aktuellen Wohnsitz bestätigt, kann die erweiterte Meldebescheinigung weitere im Melderegister gespeicherte Daten, wie beispielsweise Familienstand, Staatsangehörigkeit und Religion, beinhalten.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist persönlich im Bürgerbüro Kamp-Lintfort zu stellen. Eine Beantragung durch eine bevollmächtige Person ist möglich. Die Bearbeitung erfolgt sofort, sodass die Bescheinigung direkt bei Beantragung ausgehändigt wird.

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen:

  • Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)
  • sofern Sie den Termin nicht persönlich wahrnehmen können, ist zusätzlich eine schriftliche Vollmacht (und ein Ausweisdokument der bevollmächtigten Person) erforderlich

Fristen

Die Antragstellung ist an keine Frist gebunden.

Preis / Kosten

  • 9,00 EUR

Gebührenfreiheit in folgenden nachgewiesenen Angelegenheiten:

  • Rentenzwecke
  • Vorlage bei der Familienkasse, dem Jobcenter oder der Bundesagentur für Arbeit
  • Sozialhilfe- oder Grundsicherungsangelegenheiten
  • Angelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe

Die Gebühr kann im Bürgerbüro in bar oder per EC-Karte beglichen werden.

Rechtsgrundlagen

§ 19 Bundesmeldegesetz

 

amtliche Meldebestätigung Ausstellung Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

Der Antrag ist persönlich im Bürgerbüro Kamp-Lintfort zu stellen. Eine Beantragung durch eine bevollmächtige Person ist möglich. Die Bearbeitung erfolgt sofort, sodass die Bescheinigung direkt bei Beantragung ausgehändigt wird.

Die Antragstellung ist an keine Frist gebunden.

Stadt Kamp-Lintfort - 32-33 Bürgerbüro
Am Rathaus247475Kamp-Lintfort
+49 2842 - 912-0
info@kamp-lintfort.de
https://www.kamp-lintfort.de