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Kontakt
Bürgerbüro
Telefon: 0 28 42 / 912-201, -204 bis -207, -211 und -444
E-Mail:
buergerbuero@kamp-lintfort.de
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Meldebescheinigung
Terminabsprache erforderlich
Aktuell ist aufgrund der erforderlichen Maßnahmen nach der Coronaschutzverordnung eine Terminabsprache für das Bürgerbüro erforderlich. Termine können Sie wie folgt vereinbaren:
- Terminanfrage online oder
- per E-Mail an buergerbuero@kamp-lintfort.de oder
- telefonisch unter 0 28 42 / 912-444 und -204 bis -207.
Auf Wunsch stellt Ihnen das Bürgerbüro für Personen, die in Kamp-Lintfort gemeldet sind, eine Meldebescheinigung aus.
Die Meldebescheinigung gibt Auskunft über den aktuellen Meldestatus einer Person und enthält in der Regel folgende Informationen:
- Familienname und Vornamen
- Doktorgrade
- gegenwärtige Anschrift
Die erweiterte Meldebescheinigung gibt zusätzlich noch Auskunft über den Familienstand und die Religionszugehörigkeit.
Die Meldebescheinigung ist durch persönliche Vorsprache der betreffenden Person oder durch persönliche Vorsprache eines schriftlich Bevollmächtigten unter Vorlage einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses der betreffenden Person zu beantragen.
Für die Meldebescheinigung ist eine Gebühr in Höhe von 9,00 € zu bezahlen, die bei der Beantragung der Bescheinigung bar zu entrichten ist.
Gebührenfrei ist die Meldebescheinigung nur, wenn diese
- dem Versorgungsamt auf dessen Anforderung vorgelegt werden muss,
- für Rentenzwecke benötigt wird,
- für Belange des Jobcenters oder der Agentur für Arbeit vorzulegen ist oder
- zur Vorlage bei der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) benötigt wird.
In allen Fällen müssen Sie die entsprechenden Laufzettel oder Anschreiben der anfordernden Stellen bei der Beantragung im Bürgerbüro vorlegen. Ohne diese Belege kann keine Gebührenbefreiung gewährt werden.
Die kostenfreie Bescheinigung für die ZVS kann nur ausgestellt werden , wenn der von der ZVS angebotene Vordruck zur Gebührenbefreiung vorgelegt wird, ansonsten gilt Gebührenpflicht.