Info-Bereich & Anleser

Kontakt

Seigner, Bettina

Telefon: 0 28 42 / 91 48-58
E-Mail:
bettina.seigner@kamp-lintfort.de

Yildirim, Ayse

Telefon: 0 28 42 / 91 48-59
E-Mail:
ayse.yildirim@kamp-lintfort.de

Online-Service

Weitere Informationen

Downloads

Informationen zum Öffnen und Speichern von PDF-Dokumenten finden Sie in unserer Hilfe.

zugeordnete Lebenslage


Inhalt

Elektro- und Elektronikgerätesammlung

Symbol Elektro- und Elektronikgeräteschrott (durchgestrichene Restmülltonne)

Das Symbol mit der durchgestrichenen Restmülltonne weist auf allen Elektrogeräten, die unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) fallen, darauf hin, dass diese Geräte nicht mehr über die Restmülltonne entsorgt werden dürfen. Hintergrund für dieses Gesetz ist, dass Abfälle vorrangig vermieden werden sollen. Darüber hinaus kommt der Wiederverwertung größere Bedeutung zu. Es soll auch erreicht werden, dass weniger Schadstoffe in den Restmüll gelangen. Außerdem legt das Gesetz eine sogenannte Produktverantwortung der Hersteller für diese Geräte fest, die nun die Kosten der Verwertung bzw. Entsorgung zu tragen haben.

Entsorgung alter Kühlgeräte - Klimaschutz beginnt zu Hause

Ein Infoblatt des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW liefert Hintergrundinformationen zum Thema und gibt praktische Tipps zum richtigen Umgang mit alten Kühlgeräten. In der Druckfassung des Flyers ist das Stop-Schild auf der Rückseite als Aufkleber angebracht, den Sie auf einem zu entsorgenden Kühlschrank anbringen können.

Elektro- und Elektronikgeräteschrott können Sie wie folgt entsorgen:

  1. Elektro- und Elektronikgeräteschrott (dazu gehören auch Kühlgeräte!) können Sie mit der "Elektro-Elektronikgeräte-Karte" (hellblaue Karte) alle vier Wochen zur Abholung anmelden.

    Bitte legen Sie das Abfuhrgut bei der Abfuhr getrennt vom Sperrmüll und Altmetall bereit, das erleichtert die Abfuhr und spart Kosten.
    Eine Anmeldung per Internet ist ebenso möglich. Die Anmeldung muss bis spätestens dienstags vor der Abfuhrwoche eingegangen sein. Die Abfuhr erfolgt alle vier Wochen am Abfuhrtag laut Straßenverzeichnis.
  2. Elektro- und Elektronikgeräteschrott können Sie kostenlos an der Sammelstelle des Abfallentsorgungszentrum Asdonkshof, Graftstraße 25, Kamp-Lintfort, abgeben.
  3. Die kostenlose Abgabe während der Öffnungszeiten der Wertstoffannahme beim städtischen Servicebetrieb ASK, Oststraße 7,  ist nur noch für folgende Elektro- und Elektronikkleingeräte möglich:
    • Informations- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik
      (Gruppe 3):
      Receiver, Stereoanlagen, Verstärker, Computer, Modems, Boxen, Telefonanlagen, Fernbedienungen
    • Haushaltskleingeräte, Beleuchtungskörper, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente
      (Gruppe 5):
      Staubsauger, Rasierapparate, Haarwickler, Föne, Brotbackmaschinen, Küchenmaschinen, Elektrowerkzeuge, Toaster, Spielkonsolen, Bügeleisen, Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Ladegeräte, Lampen ohne Leuchtmittel
  4. kostenfreie Abgabe von Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren

    Energiesparlampen
    • Wertstoffannahme des Servicebetriebes ASK Kamp-Lintfort, Oststraße 7, Kamp-Lintfort
    • Abfallentsorgungszentrum Asdonkshof, Graftstraße 25, Kamp-Lintfort
    • über die mobile Schadstoffsammlung, die vierteljährlich stattfindet (Termine im Umweltkalender:  Schadstoffsymbol), Anmeldung über die gelbe Schadstoffkarte

    Leuchtstoffröhren
    • Abfallentsorgungszentrum Asdonkshof, Graftstraße 25, Kamp-Lintfort
    • über die mobile Schadstoffsammlung, die vierteljährlich stattfindet (Termine im Umweltkalende: Schadstoffsymbol), Anmeldung über die gelbe Schadstoffkarte

Rechtsgrundlagen

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

 

Elektroschrott Entsorgung Elektroschrott entsorgen Elektroschrott darf grundsätzlich nicht mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden Entsorgung von Großgeräten über den Sperrmüll oder separate Sammlungen Entsorgung von Kleingeräten über Sammelstellen (Wertstoffhöfe) Entsorgung erfolgt in der Regel kostenfrei im Rahmen der Produktverantwortung zuständig: öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (der jeweilige Landkreis oder kreisfreie Stadt des Wohnorts) https://www.kamp-lintfort.de/de/inhalt/abfallservice-online-eingabeformulare/
Stadt Kamp-Lintfort - 66-01 Abfallentsorgung
Oststraße747475 Kamp-Lintfort
+49 2842 - 912-0
info@kamp-lintfort.de