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Widerspruchsverfahren

Sofern gesetzlich ein Widerspruchsverfahren vorgeschrieben ist, kann gegen Bescheide der Stadt Kamp-Lintfort innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Ob gegen einen Bescheid Widerspruch oder Klage erhoben werden kann, entnehmen Sie bitte der Rechtsbehelfsbelehrung des entsprechenden Bescheides.

Für Sie entstehen dabei keine Kosten.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen einen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadt Kamp-Lintfort, Am Rathaus 2, 47475 Kamp-Lintfort schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Sollte die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden.

Gemäß § 80 der Verwaltungsgerichtsordnung vom 21.01.1960 (BGBl.I.S.17) in der zur Zeit geltenden Fassung werden die Zahlungspflicht und die Fälligkeit der Forderung durch Einlegen des Rechtsmittels nicht aufgehoben.

Der Widerspruch kann auch durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur an die elektronische Poststelle der Stadt Kamp-Lintfort erhoben werden. Die E-Mail-Adresse lautet: vps@kamp-lintfort.de

Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: poststelle@kamp-lintfort.de-mail.de

Der Widerspruch kann mit einem elektronischen Identitätsnachweis nach § 18 des Personalausweisgesetzes, § 12 des eID-Karten-Gesetzes oder § 78 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes auch durch direkte Eingabe in das elektronische Formular eingelegt werden.

Fristen

Sie haben binnen eines Monats ab Bekanntgabe die Möglichkeit, Widerspruch gegen den Bescheid zu erheben.

Preis / Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsgrundlagen