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Krebs, Bernhard

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Förderung des inklusiven Engagements

Die Stadt hat sich zum Ziel gesetzt, die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen zu fördern. Inklusion hat das gleichberechtigte Zusammenleben aller Menschen zum Ziel. Zu diesem Zweck werden Mittel zur Förderung von inklusiven Projekten, die zur Schaffung bzw. Verbesserung der Teilhabe an Kultur-, Bildungs-, Freizeit- und Sportangeboten dienen, bereitgestellt. Menschen, die als beeinträchtigt oder behindert gelten, sollen nicht länger ausgegrenzt werden.

Mit den zwei Bausteinen Projektförderung und Fortbildungsbonus möchte die Stadt die Ausweitung und Gestaltung von örtlichen Angeboten noch weiter in Gang bringen und entsprechende Projekte dabei unterstützen, die Nachteile auszugleichen, die viele Menschen mit Beeinträchtigungen im täglichen Leben erfahren.

I. Projektförderung

Den Inklusionsgedanken stärken und das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung fördern, das sind bereits jetzt wichtige Ziele verschiedener Anbieter in Kamp-Lintfort. Um das inklusive Angebot innerhalb der Stadt noch weiter auszubauen, werden seit 2017 Fördergelder bereitgestellt. Mit einer Bezuschussung sollen neue inklusive Prozesse gefördert werden. Diese tragen wesentlich dazu bei, das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen im Sinne einer gleichberechtigten Teilhabe zu verbessern.

Gefördert werden nachhaltig ausgerichtete Projekte, deren Teilnehmeranzahl aus mindestens 25% Menschen mit Behinderung bestehen. Die bereitgestellten Mittel können z.B. für die Ausrichtung einer inklusiven Veranstaltung unter Corona-Bedingungen, barrierefreie Umgestaltung der Internetseite eines Vereins, Musik-/Chorprojekten oder auch die Anschaffung einer mobilen Rampe verwendet werden. Allerdings nicht zur Deckung von Personal- (Ausnahme: Einsatz von Gebärdendolmetschern) oder Baukosten. Ausgewählte Projekte können bis zu zweimal hintereinander mit maximal 700,00 Euro jährlich gefördert werden. Anträge können gestellt werden von Vereinen, Verbände, Selbsthilfegruppen und auch von Einzelpersonen.

Förderantrage für 2021 sind bis zum 31.08.2021 formlos zu stellen. Dem Antrag ist eine kurze Projektbeschreibung beizufügen.

II. Fortbildungsbonus

Der Fortbildungsbonus richtet sich an solche Menschen, die in Vereinen oder anderen Einrichtungen tätig sind und sich gezielt dem Thema „Inklusion“ öffnen wollen. Ziel ist es, die Qualifikationen derjenigen zu unterstützen, die sich den Anforderungen von zukunftsfähigen inklusiven Angeboten stellen wollen.

Die Stadt unterstützt die Teilnahme an den genannten Fortbildungen durch einen personenbezogenen Zuschuss. Es werden bei der Teilnahme an einem gebührenfreien Kurs 100,00 Euro und bei der Teilnahme an einem gebührenpflichtigen Kurs 150,00 Euro gezahlt. Nicht gefördert werden berufliche Weiterbildungsmaßnahmen. Zuschussempfänger können nur Einzelpersonen sein.

Eine Antragstellung ist zu jeder Zeit möglich. Der Antrag ist jedoch vor Teilnahme an einer Weiterbildung zu stellen. Im – ansonsten formlosen - Antrag ist darzulegen, in welchem Umfang und in welcher Weise Menschen mit Behinderung künftig in das betreffende Angebot einbezogen werden sollen. Die Bezuschussung ist auf drei Personen je Organisation begrenzt.

Bei keiner der beiden Fördermaßnahmen besteht ein Anspruch auf eine Zuschusszahlung.