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Gräfe, Daniel

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Inhalt

Erschließungsvertrag

Erschließungsverträge bilden als spezielle städtebauliche Verträge die Grundlage für die Erschließung neuer Baugebiete. Überwiegend stellen Bauträger als Erschließungsträger die Erschließungsanlagen in der Regel auf eigene Kosten für die Stadt her und legen die Ihnen entstandenen Erschließungskosten auf die erschlossenen Grundstücke um. Die mangelfrei fertiggestellten Anlagen werden vom Erschließungsträger an die Stadt übergeben. Bei einer ordnungsgemäßen Abwicklung des Erschließungsvertrages entstehen der Stadt keine umlagefähigen Beitragsaufwendungen. Eine Erhebung von Erschließungsbeiträgen durch die Stadt ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Siehe auch Erschließungsbeiträge.

Rechtsgrundlagen

§ 11 Baugesetzbuch (Bau GB)