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Bauleitplanung
Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungsinstrumentarium für die städtebauliche Entwicklung von Gemeinden. Sie umfasst zwei Planungsinstrumnente: Flächennutzungsplan und Bebauungsplan.. Das Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes richtet sich nach dem Baugesetzbuch.
Der Flächennutzungsplan stellt die beabsichtigte Art der Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet von Kamp-Lintfort dar. Hier ist ablesbar, wo Wohnbauflächen, Gewerbeflächen, Grünflächen, Wald und Landwirtschaft, Verkehrsflächen u.s.w. geplant sind. Der Flächennutzungsplan schafft - anders als der Bebauungsplan - kein Baurecht. Er ist behördenverbindlich und entfaltet gegenüber dem einzelnen Bürger keine direkte Rechtswirksamkeit.
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Fest-setzungen für die städtebauliche Ordnung. In diesem Plan werden u.a. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, Grün- und Verkehrsflächen festgesetzt werden. Neben den Vorgaben für die bauliche Nutzung können hier auch Regelungen für die Erhaltung von Grünflächen, die Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern gemacht werden. Der Bebauungsplan ist aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes zu entwickeln. Der Bebauungsplan bildet die Grundlage für Baugenehmigungen und weitere Maßnahmen, wie den Bau von Erschließungsanlagen oder die Bodenordnung.