Inhalt

Überblick über das öffentliche Baurecht

Was darf wo gebaut werden?

Alle Bauvorhaben unterliegen rechtlichen Voraussetzungen, die in zahlreichen Gesetzen und Verordnungen festgehalten. Diese Gesetze und Verordnungen werden kurz mit dem Begriff des "Öffentlichen Baurechts" bezeichnet:

Das öffentliche Baurecht unterteilt sich grundsätzlich in zwei Bereiche, das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht.

Das Bauplanungsrecht ist dabei im Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) geregelt und betrifft die Frage, wo und was gebaut werden darf.

Das Bauordnungsrecht, welches überwiegend in der Bauordnung von Nordrhein Westfalen (BauO NRW) geregelt ist, betrifft hingegen die Frage, zu welchem Zeitpunkt und auf welche Art und Weise auf einem Baugrundstück gebaut werden darf. Ein Bauvorhaben kann demnach nur genehmigt werden, wenn es mit dem gesamten öffentlichen Baurecht in Einklang steht.

Bauplanungsrecht

Bauplanungsrecht

Das Bauplanungsrecht entwickelt sich in zwei Stufen:

Die vorbereitende Bauleitplanung:
Im Zuge der vorbereitenden Bauleitplanung wird von der Stadt Kamp-Lintfort der Flächennutzungsplan aufgestellt.
Der Flächennutzungsplan umfasst das gesamte Stadtgebiet und ordnet den voraussehbaren Flächenbedarf für die einzelnen Nutzungsarten. Er enthält damit jedoch nur grobe Flächenfestsetzungen für Wohnen, Gewerbe, Kerngebiete, Sonderbauflächen, Landwirtschaft, etc. Ob die im Flächennutzungsplan festgelegten Flächen tatsächlich auch für den vorgesehenen Bedarf genutzt werden, wird mit dem Plan noch nicht festgelegt sondern erst mit dem entsprechenden Bebauungsplan, der von der Stadt Kamp-Lintfort aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wird.
Aus dem Flächennutzungsplan entsteht daher noch kein subjektiver Nutzungsanspruch des einzelnen Bürgers.

Die verbindliche Bauleitungsplanung:
Im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung wird in den von der Stadt Kamp Lintfort aufgestellten Bebauungsplänen die zulässige Bebauung einzelner Baugebiete geregelt.
Die Aufstellung des jeweiligen Bebauungsplanes wird vom Rat der Stadt Kamp-Lintfort beschlossen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Bei allen Planungen ist durch das BauGB eine Bürgerbeteiligung zu einem Zeitpunkt zu ermöglichen, zu dem noch wesentliche Planänderungen möglich sind.
Nachdem das Planungsrecht das Was und Wo von Bauvorhaben regelt, trifft das Bauordnungsrecht Bestimmungen über die Ausgestaltung (das Wie und Wann) der einzelnen Bauvorhaben.
Der Entwurf des Bebauungsplan, der aus einer Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung besteht, wird einen Monat lang öffentlich ausgelegt.
Mit der Bekanntmachung des entsprechenden Bebauungsplans als gemeindliche Ortssatzung wird der Bebauungsplan rechtskräftig und kann jederzeit bei der Stadt eingesehen werden.
Zuständig für bauplanungsrechtliche Fragen sind Planungsamt und
Bauordnungsamt der Stadt Kamp-Lintfort .

Bauordnungsrecht

Bauordnungsrecht

Nachdem das Planungsamt das Was und Wo von Bauvorhaben regelt, trifft das Bauordnungsrecht Bestimmungen über die Ausgestaltung (das Wie und Wann) der einzelnen Bauvorhaben.

Die in der Bauordnung Nordrhein Westfalens getroffenen Regelungen dienen hauptsächlich der Gefahrenabwehr und dem geregelten Miteinander, da sie grundsätzliche Anforderungen baukonstruktiver und baugestalterischer Art an Bauwerken und Baustoffen (Abstandsflächen, Brandschutz) enthalten und das bauordnungsrechtliche Verfahren geregelt wird.

Außerdem enthält die Bauordnung des Landes Nordrhein Westfalen grundlegende Bestimmungen zur Sicherheit und Ordnung des einzelnen Bauvorganges.

Zuständig für bauordnungsrechtliche Fragen ist das Bauordnungsamt der Stadt Kamp-Lintfort.

Kontakt