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Ventzke, Sandra
Telefon: 0 28 42 / 912-145
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sandra.ventzke@kamp-lintfort.de
Kameraj, Manduena
Telefon: 0 28 42 / 912-430
E-Mail:
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Inhalt
Städtische Baugrundstücke
Aktuelle Angebote
Es stehen folgende Baugrundstücke zur Vermarktung zur Verfügung.
Die Besonderheiten der einzelnen Baugrundstücke entnehmen Sie bitte den Steckbriefen und den jeweiligen Bebauungsplänen.
lfd. Nr. | Fläche | Kaufpreis | Lage | Weitergehende Informationen |
---|---|---|---|---|
1 | 1.329 m2 | 280,00 EUR je m2 372.120,00 EUR | Ahornstraße | Steckbrief Grundstück Ahornstraße Bebauungsplan 1k „Goethestraße / erweitertes Monterkampgebiet", 1. Änderung Lage im Stadtplan |
2 | 676 m2 | 240,00 EUR je m2 162.240, 00 EUR | Dorfstraße | Steckbrief Grundstück Dorfstraße Bebauungsplan 9 b „Hoerstgen - Peterstraße", 1. Änderung der 1. Änderung Lage im Stadtplan |
3 | 1.297 m2 | 263.700,00 EUR | Cambraistraße | Steckbrief Baufeld Cambraistraße Bebauungsplan STA 171 „Wohngrundstück Cambraistraße" Lage im Stadtplan |
Abweichend von den Allgemeinen Bedingungen der Stadt Kamp-Lintfort für den Verkauf der ehemaligen Spielplatzgrundstücke, gibt es auch die Möglichkeit für Bauträger, sich für die o.g. Grundstücke zu bewerben. In diesem Fall würden die Verpflichtung zur Eigennutzung und die Kaufpreisreduzierung für "Junge Familien" wegfallen.
Die Frist zur Einhaltung der Bauverpflichtung wurde von 2 auf 3 Jahre für alle Bewerber angehoben.
Sollten Sie Interesse am Erwerb eines der Baugrundstücke haben, senden Sie bitte den Reservierungsantrag ausgefüllt und unterschrieben ausschließlich per Mail an die nachfolgende E-Mail-Adresse:
vermarktung@kamp-linfort.de
Die Vormerkung für die Baugrundstücke erfolgt nach Eingang der Reservierungsanträge. Sie haben die Möglichkeit, Alternativgrundstücke zu benennen, für den Fall, dass Ihr favorisiertes Grundstück bereits vergeben ist.
Dokumente
- Reservierungsantrag
- Allgemeine Bedingungen der Stadt Kamp-Lintfort für den Verkauf der ehemaligen Spielplatzgrundstücke zur Nutzung als Wohngrundstücke
- Informationen zum Erwerb eines Baugrundstückes
- Hinweise zur Datenschutzgrundverordnung
Hinweis
Diese Veröffentlichung stellt lediglich eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes dar. Es handelt sich nicht um ein förmliches Ausschreibungsverfahren. Mit der Abgabe des Reservierungsantrages entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages.
Alle Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Dennoch kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernommen werden. Die genannten Daten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Neues Wohnbaugebiet im Niersenbruch
Derzeit wird ein Konzept für ein neues Wohnbaugebiet im Niersenbruch erarbeitet.
Das Verfahren wird insgesamt einige Jahre in Anspruch nehmen. Eine Vermarktung von Grundstücken wird voraussichtlich frühestens Ende 2027/ Anfang 2028 beginnen (Stand 02.05.2024).
Unter dem Link https://www.kamp-lintfort.de/de/planungen/niersenbruch/ können Sie sich gerne zum aktuellen Planungsstand informieren.
Sobald Planungsrecht geschaffen und die Grundstücksgrößen feststehen, werden die Angebote im Internet bekannt gemacht. Wie das Bewerbungsverfahren für ein Baugrundstück dann aussehen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt. Auch zur Grundstücksgröße oder Art der Bebauung kann noch keine Aussage getroffen werden.
Die Stadt Kamp-Lintfort führt derzeit keine Interessentenliste für den Erwerb eines Baugrundstücks.