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Lärmaktionsplan

Der Rat der Stadt Kamp-Lintfort hat in seiner öffentlichen Sitzung am 2. Juli 2024 den Lärmaktionsplan der Stadt Kamp-Lintfort beschlossen.

Anlass der Aufstellung eines Lärmaktionsplanes

Laut der aktuellen EU-Umgebungslärmrichtlinie ist für die Stadt Kamp-Lintfort gemäß § 47d des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) ein Lärmaktionsplan aufzustellen. Die rechtlichen Grundlagen der Lärmminderungsplanung sind in den §§ 47 a-f BImSchG geregelt.
Sie gehen auf die „Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm" zurück. Wesentlicher Bestandteil zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind die Daten aus der Lärmkartierung des Landes NRW.

Auf Grundlage dieser Lärmkartierung hat die Verwaltung einen Lärmaktionsplan erarbeitet. Der Lärmaktionsplan ist ein strategisches Dokument, das von Behörden oder Gemeinden erstellt wird, um die Lärmbelastung in betroffenen Gebieten zu reduzieren. Der Plan basiert auf den Ergebnissen von Lärmkarten und enthält Maßnahmen zur Lärmminderung. Ziel eines Lärmaktionsplans ist es, die Lebensqualität der Menschen zu verbessern, indem Lärmbelastungen verringert werden. Der Lärmaktionsplan für die Stadt Kamp-Lintfort beinhaltet zum einen eine umfangreiche Auflistung von bereits umgesetzten Maßnahmen, zum anderen beinhaltet er eine Auflistung von Maßnahmen zur Verringerung und Vermeidung von Verkehrslärm.