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Kommunalwahlen 2025

In Kamp-Lintfort finden die folgenden Wahlen statt:

  • Wahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters der Stadt Kamp-Lintfort
  • Wahl des Rates der Stadt Kamp-Lintfort
  • Wahl der Landrätin bzw. des Landrates des Kreises Wesel
  • Wahl des Kreistages des Kreises Wesel
  • Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR)

Termin der Kommunalwahlen

Wahltermin ist der 14.09.2025. Eine mögliche Stichwahl findet am 28.09.2025 statt.

Im Wahllokal kann von 8 bis 18 Uhr gewählt werden. Zusätzlich ist eine Briefwahl möglich.

Am Tag der Kommunalwahlen stehen auch die Wahlen zu den Integrationsräten in den Städten und Gemeinden an.

Wahlbezirkseinteilung / Wahllokale

Gemäß § 4 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) hat der Wahlausschuss der Stadt Kamp-Lintfort in seiner Sitzung am 17.09.2024 die 22 Wahlbezirke für die Kommunalwahlen 2025 gebildet.

Bitte beachten Sie: Gegenüber der letzten Wahl mussten die Zuschnitte fast aller Stimmbezirke angepasst werden. Aus diesem Grund ist es gut möglich, dass Sie diesmal in ein anderes Wahllokal gehen müssen. Bitte beachten Sie den Aufdruck auf Ihrer Wahlbenachrichtigung, die Ende Juli oder spätestens Anfang August zugestellt wird.

Die Wahlbezirkseinteilung ergibt sich aus dem anliegenden Verzeichnis.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen sind

  • Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen EU-Mitgliedstaaten,
  • die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (in der Gemeinde/Stadt bzw. im Kreis) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Staatsangehörige der übrigen EU-Mitgliedstaaten

Wahlberechtigte Unionsbürger und Unionsbürgerinnen, die bei ihrer Meldebehörde am 3. August 2025 für eine Wohnung (bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung) gemeldet sind, werden bei Vorliegen der wahlrechtlichen Voraussetzungen von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Wahlberechtigte Unionsbürger udn Unionsbürgerinnen, die wegen Befreiung von der Meldepflicht (§ 26 Bundesmeldegesetz) nicht bei der Meldebehörde gemeldet sind, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen.

Kontakt

Hammans, David

Telefon: 0 28 42 / 912-376
E-Mail: david.hammans@kamp-lintfort.de

Bonn, Sandra

Telefon: 0 28 42 / 912-376
E-Mail: sandra.bonn@kamp-lintfort.de

Schürcks, Lea

Telefon: 0 28 42 / 912-218
E-Mail: lea.schuercks@kamp-lintfort.de

Kempkes, Jessika

Telefon: 0 28 42 / 912-232
E-Mail: jessika.kempkes@kamp-lintfort.de