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Heisler, Lilli

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Der Kali-Pass

Die Inanspruchnahme staatlicher Transferleistungen geht häufig mit einer geringeren Partizipation an gesellschaftlichen und kulturellen Angeboten einher. Denn obwohl es vielfach Vergünstigungen für entsprechende Personengruppen gibt, stellt der Nachweis mit Hilfe von Bescheiden oder Kontoauszügen oftmals eine Hürde dar. So führen die Betroffenen die entsprechenden – oftmals sehr umfangreichen – Unterlagen nicht permanent bei sich. Darüber hinaus ist mit der Offenlegung der eigenen finanziellen Situation mitunter auch ein Gesichtsverlust verbunden.

An dieser Stelle kann der sogenannte „Kali-Pass“ Abhilfe schaffen. Mit Hilfe des „Kali-Passes“ können die Empfänger/-innen von Transferleistungen ihre Bedürftigkeit unbürokratisch und ohne ihre finanziellen Verhältnisse im Detail offenzulegen, nachweisen. Der Kali-Pass selbst ermöglicht einen vergünstigten oder kostenfreien Zugang zu unterschiedlichen Angeboten.

Ablauf der Ausstellung

Die Ausstellung des „Kali-Passes“ erfolgt bei Vorlage entsprechender Nachweis sowie eines Ausweisdokumentes am Empfang der Außenstelle des Amtes für Soziales und Wohnen in der Freiherr-vom-Stein Straße.

Akzeptiert werden:

- Ein aktueller Bescheid über Leistungsbezug nach dem SGB-II
- Ein aktueller Bescheid über Leistungsbezug nach dem SGB-XII
- Ein aktueller Bescheid über Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Ein aktueller Bescheid über Leistungsbezug nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög)
- Ein aktueller Bescheid über Leistungsbezug nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) §6a („Kinderzuschlag“)
- Ein aktueller Bescheid über den Bezug von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)

Die Gültigkeit des Kali-Passes beträgt ein Jahr ab Ausstellung und muss von jedem Haushaltsmitglied separat beantragt werden

Die folgenden Einrichtungen bieten eine Vergünstigung bei Vorlage des Kali-Passes an:
 
AngebotReduktion mit Kali-Pass oder gleichwertigem Nachweis
Mediathek Kamp-LintfortRegulär 12,00 €, ermäßigt 6,00 €
Panoramabad PappelseeTageskarte regulär 4,50 €, ermäßigt 2,50 €
Theatervorstellungen in der Stadthalle Kamp-LintfortUnterschiedlich, in Abhängigkeit von der Veranstaltung und dem Veranstalter.
Sonstige kostenpflichtige Kulturveranstaltungen, bei denen die Stadt Kamp-Lintfort Veranstalter istUnterschiedlich, in Abhängigkeit von der Veranstaltung und dem Veranstalter.
Volkshochschule Moers-Kamp-LintfortIn Abhängigkeit von der Art des Angebotes einmal pro Semester bis zu 50% Ermäßigung auf das Kernentgelt (Details siehe AGB der VHS Moers-Kamp-Lintfort).
AWO- Frisiersalon HAIRlich in -  Grafschafter Platz 24, 47506 Neukirchen-Vluyn, Tel. 02845-3950281Damen- und Herrenhaarschnitt inklusive Waschen für 10€; Kinderhaarschnitt 5€