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Wahl des Integrationsrates der Stadt Kamp-Lintfort
Der in Kamp-Lintfort erstmals zu wählende Integrationsrat stellt eine hohe Bedeutung im Rahmen der Zuwanderungsgeschichte dar. Circa 8.000 wahlberechtigte Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Migrationshintergrund haben nun die Möglichkeit, ihren Integrationsrat zu wählen. Somit haben interessierte Einwohnerinnen und Einwohner mit Zuwanderungsgeschichte die Möglichkeit, sich auf kommunaler politischer Ebene, insbesondere bezogen auf ihre rechtliche, soziale, berufliche oder wirtschaftliche Situation nunmehr demokratisch aktiv einzubringen. Ziel ist es, die Regelung über die politische Teilhabe der Zuwanderinnen und Zuwanderer an der kommunalen Selbstverwaltung zu verbessern.
Die Novellierung des § 27 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalens sieht eine rechtliche Stärkung des Integrationsrates vor, die nun das einzige demokratisch gewählte politische Gremium aller Migrantinnen und Migranten in NRW darstellt. Neben anderen Verbesserungen wurde auch der Kreis der Wählerinnen und Wähler ausgeweitet.
Ergebnis der Integrationsratswahl
Wahlergebnis der Integrationsratswahl am 13.09.2020 der Stadt Kamp-Lintfort
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner, die
- sich am Wahltag, seit mindestens einem Jahr rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben, und
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.
Diese Personen werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Wahlberechtigt sind ferner alle Deutschen, die die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben und ansonsten die genannten Voraussetzungen erfüllen. Diese Personen müssen ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen, wenn sie wählen wollen. Eine Kopie der Einbürgerungsurkunde ist bei Einreichung des Antrages in jedem Fall erforderlich.
Wählbarkeit
Wählbar als Mitglied des Integrationsrates sind mit Vollendung des 18. Lebensjahres neben den wahlberechtigten ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern auch die deutschen Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kamp-Lintfort.
Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Zusammensetzung des Integrationsrates
Der Integrationsrat der Stadt Kamp-Lintfort besteht nach der Hauptsatzung aus 15 Mitgliedern:
- 10 Mitglieder werden von den zu dieser Wahl wahlberechtigten ausländischen und deutschen Einwohnerinnen und Einwohnern in allgemeiner, freier, gleicher und unmittelbarer Wahl für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt gewählt.
- weitere 5 Mitglieder werden vom Rat der Stadt bestellt.
Kontakt
Hammans, David
Telefon: 0 28 42 / 912-376
E-Mail:
david.hammans@kamp-lintfort.de
Bonn, Sandra
Telefon: 0 28 42 / 912-376
E-Mail:
sandra.bonn@KAMP-LINTFORT.DE
Schürcks, Lea
Telefon: 0 28 42 / 912-376
E-Mail:
lea.schuercks@kamp-lintfort.de
Kempkes, Jessika
Telefon: 0 28 42 / 912-232
E-Mail:
jessika.kempkes@kamp-lintfort.de
Links
- Integrationsrat der Stadt Kamp-Lintfort
- Integrationsratswahlen online (Informationen des Landesintegrationsrates NRW)
- Integration in NRW (Informationen des Landesministeriums)
- Prüfung und Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Integrationsratswahl am 13. September 2020
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