Inhalt

Gestaltungssatzung für die Altsiedlung

Ziel der Gestaltungssatzung

Haus in der Altsiedlung

Seit dem 24.12.2002 gibt es eine umfassende Gestaltungssatzung für die Altsiedlung in Kamp-Lintfort. Diese Satzung löste die bis dahin gültige Gestaltungssatzung von 1986 ab. Ziel der Gestaltungssatzung ist es, die Altsiedlung als eine der größten Bergarbeitersiedlungen des Rheinisch-Westfälischen Industriegebietes in ihrer charakteristischen städtebaulichen Gestalt zu erhalten. Mit Hilfe von Regelungen zu gestalterischen und baulichen Maßnahmen soll erreicht werden, dass zukünftige Veränderungen im Einklang mit dem architektonischen Gesamtbild der Siedlung erfolgen. Die Anforderungen der Satzung reichen von Gestaltungselementen zur Fassadengliederung wie Fenstern, Türen, Klappläden und Eingangsüberdachungen über die Ausbildung der Dächer bis zur Gestaltung der Vorgärten und Einzäunungen. Auch für Anbauten sowie Garagen und Stellplätze gelten spezielle Regelungen. Der räumliche Geltungsbereich der Gestaltungssatzung ist in einer Übersichtskarte dargestellt.

Änderung der Gestaltungssatzung

Die Gestaltungssatzung wurde seit ihrer Rechtskraft mehrmals geändert. Die 1. und 2. Änderung wurden im April 2004 und April 2006 vorgenommen und betrafen formale Aspekte der rechtlichen Klarstellung sowie gestalterische Aspekte.  Im Rahmen der 3. Änderung wurde im Dezember 2020 zudem die Zulässigkeit von Solaranlagen in der Altsiedlung überarbeitet.

Broschüre zur Gestaltungssatzung

Broschüre Gestaltungssatzung

Die Gestaltungssatzung gibt es als Broschüre, in der die Regelungen anschaulich mit Fotos und Zeichnungen erläutert werden. Die Broschüre, in der die 1. und 2. Änderung der Satzung eingearbeitet sind, ist im Bauordnungsamt der Stadt Kamp-Lintfort und als Download erhältlich. Teil 1 umfasst die Präambel und die Inhaltsangaben, Teil 2 den eigentlichen Satzungstext einschließlich der Erläuterungen. In der Farbskala sind die Farben aufgeführt, die Sie beispielsweise zur Gestaltung von Fassaden, Garagen, Haustüren oder Fensterläden verwenden dürfen.

Die 3. Änderung ist in der Broschüre noch nicht enthalten. Sie steht aber ebenfalls als Download bereit. Die Stadt arbeitet derzeit zudem an einer Neuauflage der Broschüre, in der alle Änderungen enthalten sind. Diese wird voraussichtlich Anfang 2021 fertiggestellt.

Genehmigung und Abstimmung - was ist zu tun?

Einige der in der Satzung geregelten Vorhaben sind gemäß Landesbauordnung genehmigungspflichtig. Die gilt zum Beispiel für die Errichtung bzw. Änderung von Anbauten, Dachgauben oder Garagen. Hierbei ist es grundsätzlich erforderlich, beim Bauordnungsamt der Stadt einen Bauantrag zu stellen. Andere Maßnahmen, wie zum Beispiel die Farbwahl für einen neuen Fassadenanstrich oder das Ersetzen einer Haustür sind zwar nicht genehmigungspflichtig, müssen sich aber dennoch an die Regelungen der Gestaltungssatzung halten. Ein formeller Bauantrag ist nicht erforderlich, es wird aber empfohlen, sich auch bei diesen Maßnahmen vorab mit dem Bauordnungsamt abzustimmen. Die Mitarbeiter des Bauordnungsamtes stehen Ihnen für ein Beratungsgespräch gerne zur Verfügung.

Kontakt

Keldenich, Klaus

Telefon: 0 28 42 / 912-308
E-Mail: klaus.keldenich@kamp-lintfort.de

Downloads

Informationen zum Öffnen und Speichern von PDF-Dokumenten finden Sie in unserer Hilfe.