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Gestaltungssatzung für die Altsiedlung
Ziel der Gestaltungssatzung
Die Altsiedlung in Kamp-Lintfort ist eine der größten Bergarbeitersiedlungen des Rheinisch-Westfälischen Industriegebietes. Als zusammenhängender Siedlungsbereich aus den Jahren 1907 bis 1930 ist sie ein bedeutendes baukulturelles Erbe der Stadt und darüber hinaus von kulturgeschichtlicher Bedeutung für Nordrhein-Westfalen. Das Anliegen der Stadt Kamp-Lintfort ist es, die Einzigartigkeit des Siedlungsbildes und damit ein Stück „Lintforter Identität“ zu bewahren und zugleich die Interessen der Bewohnerschaft zu berücksichtigen.
Zu diesem Zweck wurde bereits 1986 eine Gestaltungssatzung für die Altsiedlung erarbeitet. Diese wurde in 2002 umfassend überarbeitet und seitdem mehrmals geändert. Ziel der Gestaltungssatzung ist es, die Altsiedlung in ihrer charakteristischen städtebaulichen Gestalt zu erhalten. Mit Hilfe von Regelungen zu gestalterischen und baulichen Maßnahmen soll erreicht werden, dass zukünftige Veränderungen im Einklang mit dem architektonischen Gesamtbild der Siedlung erfolgen.
Neuaufstellung 2024
Aufgrund sich stetig ändernden Rahmenbedingungen sind in den zurückliegenden Jahren vermehrte Bau-, Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen in der Altsiedlung festzustellen. Die individuellen Bedürfnisse der Bewohnerschaft stehen dabei nicht immer im Einklang mit dem Gesamtbild der Altsiedlung und den Festlegungen der Gestaltungssatzung. Die Satzung wurde daher in 2024 neuaufgestellt und an die neuen Anforderungen hinsichtlich Energie, Klimaschutz und Nachhaltigkeit angepasst. Trotz allem gilt es weiterhin, das besondere Erscheinungsbild und den Charakter der Altsiedlung zu erhalten.
Dir rechtskräftige Gestaltungssatzung Altsiedlung steht am Ende der Seite zum Download bereit.
Was regelt die Gestaltungssatzung?
Die Gestaltungssatzung trifft Regelungen, die das öffentlich sichtbare Erscheinungsbild der Gebäude und der Grundstücke betreffen. Die Anforderungen der Satzung reichen von Gestaltungselementen zur Fassadengliederung wie Fenstern, Türen, Klappläden und Eingangsüberdachungen über die Ausbildung der Dächer bis zur Gestaltung der Vorgärten und Einzäunungen. Auch für Anbauten sowie Garagen und Stellplätze gelten spezielle Regelungen.
Die Regelung betreffen dabei nicht nur bauliche Maßnahmen, für die ein formeller Bauantrag beim Bauordnungsamt der Stadt eingereicht werden muss. Auch bei genehmigungsfreien Vorhaben, wie etwa dem Austausch einer Haustür, ist die Gestaltungssatzung zu beachten.
Zu Fragen, wie das geplante Vorhaben auszuführen und worauf zu achten ist, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauordnungsamtes und des Planungsamtes der Stadt gern zur Seite. Ansprechpartner sind auf der Internetseite der Stadt Kamp-Lintfort unter www.kamp-lintfort.de zu finden.
Wesentliche Gestaltungselemete der Altsiedlung
Kontakt
Keldenich, Klaus
Telefon: 0 28 42 / 912-308
E-Mail:
klaus.keldenich@kamp-lintfort.de
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