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Benutzungsordnung der Mediathek Kamp-Lintfort

Für die Benutzung der Mediathek hat der  Rat der Stadt am 21.06.2022 folgende Benutzungsbedingungen beschlossen.

§ 1 Rechtform

Die Mediathek ist eine öffentlich-rechtliche Einrichtung der Stadt Kamp-Lintfort für jedermann. Die Benutzung richtet sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.

§ 2 Benutzung

  1. Mit Betreten der Mediathek erkennt der Benutzer die Benutzungsordnung an.
  2. Die Mediathek hat das Recht, für die Benutzung einzelner Bestände/Dienstleistungen besondere Bestimmungen zu erlassen.
  3. Die Benutzung der Mediathek ist grundsätzlich unentgeltlich.
  4. Entgelte für besondere Leistungen sowie Versäumnisentgelte und Ersatz werden nach der zu dieser Benutzungsordnung gehörenden Entgeltordnung in der jeweils gültigen Fassung erhoben.

 § 3 Anmeldung

  1. Der Benutzer meldet sich persönlich unter Vorlage seines gültigen Personalausweises oder eines gleichgestellten Ausweises an. Kinder und Minderjährige bis 18 Jahren benötigen die schriftliche Einwilligung des Erziehungsberechtigten. Dieser hat die Benutzungsordnung zur Kenntnis zu nehmen und verpflichtet sich für den Schadensfall.
  2. Mit seiner Unterschrift erkennt der Benutzer bzw. Erziehungsberechtigte die Benutzungsordnung und die Entgeltordnung an und stimmt der elektronischen Speicherung seiner Daten zur Abwicklung des Ausleihverfahrens und zu statistischen Zwecken zu. Die Mediathek Kamp-Lintfort speichert und verarbeitet folgende personenbezogenen Daten: Name, Vorname, Adresse, E-Mail oder Telefon-Nummer und Geburtsdatum, Anschrift, bei Minderjährigen die entsprechenden Daten der jeweiligen gesetzlichen Vertreter. Die geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen werden beachtet. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nicht.
  3. Kollektive Benutzer (z. B. Firmen, Institutionen) benötigen die Unterschrift eines Bevollmächtigten.
  4. Für die ausschließliche Nutzung der Onleihe oder der von der Mediathek für ihre Benutzer bereitgestellten Datenbanken kann der Benutzer sich auch online registrieren. Die Online-Registrierung ist ein besonderer Service für Bürgerinnen und Bürger aus Kamp-Lintfort, die noch keinen Benutzerausweis besitzen und ausschließlich die Onleihe nutzen möchten. Dazu ist das entsprechende Anmeldeformular online auszufüllen und das Benutzungsentgelt zu entrichten. Nach vorliegender Anmeldebestätigung erhalten Benutzer per E-Mail die für die Onleihe benötigten Zugangsdaten. Die technischen und administrativen Leistungen sowie die Einräumung von Nutzungsrechten im Rahmen der Onleihe werden durch einen privaten Dienstleister realisiert. Es handelt sich dabei um die divibib GmbH, Luisenstraße 19, 65185 Wiesbaden, mit der für die Nutzung der Onleihe neben der online-Registrierung bei der Mediathek Kamp-Lintfort weitergehende Vereinbarungen getroffen werden müssen. Dazu akzeptiert und bestätigt der Benutzer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung auf der Internetseite der Onleihe. Die Regelungen dieser Benutzungsordnung gelten hinsichtlich des Zugangs sowie deren Benutzung mit Ausnahme des § 6 Nr. 2 entsprechend.

§ 4 Benutzerausweis

  1. Die Benutzung der Mediathek ist jeder Person gestattet, die im Besitz eines persönlichen und gültigen Benutzerausweises ist.
  2. Der Benutzerausweis ist nach Entrichtung der Benutzungsgebühr gemäß beigefügter Entgeltordnung gültig.
  3. Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar, er verbleibt im Eigentum der Mediathek und ist auf Verlangen vorzuzeigen.
  4. Der Benutzer ist verpflichtet, Änderungen seiner Daten oder den Verlust des Ausweises unverzüglich der Mediathek mitzuteilen. Der Ausweis wird im Falle des Verlustes für die weitere Benutzung gesperrt, um Missbrauch zu verhindern. Ein Ersatzausweis kann gegen ein Entgelt ausgestellt werden.
  5. Der Benutzerausweis ist zurückzugeben, wenn die Voraussetzungen für die Benutzung nicht mehr gegeben sind oder wenn die Mediathek es bei groben Verstößen gegen die Benutzungsordnung verlangt.
  6. Für Schäden, die der Mediathek durch Missbrauch des Benutzerausweises oder durch Unterlassen der Verlustanzeige entstehen, haftet der Benutzer.

§ 5 Ausleihe

  1. Gegen Vorlage des Benutzerausweises werden Medien aller Art ausgeliehen; ausgenommen hiervon sind Präsenzbestände, die nur in der Mediathek benutzt werden dürfen. In begründeten Einzelfällen können Präsenzbestände kurzfristig ausgeliehen werden.
  2. Der Benutzer kann ausgeliehene Medien gegen Zahlung eines Entgeltes für sich vormerken lassen. Bestimmte Medien können von der Möglichkeit einer Vormerkung ausgeschlossen werden.
  3. Medien, die nicht im Bestand der Mediathek Kamp-Lintfort vorhanden sind, können im Auswärtigen Leihverkehr nach den hierfür geltenden Bestimmungen gegen Zahlung eines Entgeltes beschafft werden.
  4. Die Anzahl der vom Benutzer zur Ausleihe vorgesehenen Medien kann durch die Mediathek begrenzt werden.
  5. Die Ausleihe an Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr kann durch die Mediathek eingeschränkt werden.
  6. Der Benutzer ist verpflichtet, die für die Ausleihe ausgesuchten Medien zu verbuchen.
  7. Die Leihfrist für Bücher beträgt regulär 4 Wochen, für andere Medien gelten die am Standort genannten Leihfristen. Die Leihfrist kann vor Fristablauf mündlich, telefonisch (oder per E-Mail) bis zu zweimal verlängert werden, wenn keine Vorbestellung vorliegt. § 193 BGB findet keine Anwendung. Es können besondere Entgelte für spezielle Medienarten erhoben werden.
  8. Die Leihfrist kann durch die Mediathek verkürzt werden.
  9. Für die Ausleihe von Medien gilt: 
    1.  die Bestimmungen der FSK- Altersfreigabe sind zu beachten
    2. sie dürfen nicht für öffentliche Vorführungen benutzt werden.

§ 6 Behandlung der Medien/ Haftung/ Schadensersatz

  1. Der Benutzer ist verpflichtet, die in der Mediathek benutzten und die ausgeliehenen Medien sorgfältig zu behandeln und vor Verlust, Veränderung, Beschmutzung und Beschädigung zu bewahren. Anmerkungen u.ä. im Buch durch den Benutzer - auch mit Bleistift- gelten als Beschädigung.
  2. Der Benutzer ist verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts einzuhalten.
  3. Ausgeliehene Medien dürfen nicht an Dritte außerhalb des eigenen Haushalts weitergegeben werden.
  4. Benutzer, in deren Wohnung eine meldepflichtige übertragbare Krankheit auftritt, dürfen die Mediathek während der Zeit der Ansteckungsgefahr nicht benutzen. Die bereits entliehenen Medien dürfen erst nach Desinfektion, für die der Benutzer verantwortlich ist, zurückgebracht werden. Eventuell dadurch entstehende Versäumnisentgelte sind vom Benutzer zu tragen.
  5. Bei der Ausleihe sind die Medien vom Benutzer auf Vollständigkeit und offensichtliche Mängel hin zu überprüfen und sichtbare Schäden sofort, andere Schäden unverzüglich anzuzeigen, da sie sonst dem Benutzer zugerechnet werden. Verlust oder Beschädigung ausgeliehener Medien sind der Mediathek unverzüglich anzuzeigen. Benutzern ist es ist nicht gestattet, Beschädigungen an Medien selbst zu beheben oder beheben zu lassen.
  6. Der Benutzer haftet für alle von ihm vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Verluste oder Beschädigungen der überlassenen Medien sowie für sonstige von ihm bei der Benutzung verursachten Schäden.
  7. Art und Höhe der Ersatzleistung bestimmt die Mediathek nach pflichtgemäßem Ermessen. Bei Verlust von Medien oder schwerer Beschädigung ist der Wiederbeschaffungspreis zu zahlen. Wenn eine Wiederbeschaffung des Titels nicht möglich ist, ist der Anschaffungspreis zu zahlen.
  8. Für Schäden, die durch Missbrauch des Benutzerausweises entstehen, haftet der eingetragene Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter.
  9. Das Aufrufen von Medieninhalten im Internet, die einem Verbreitungsverbot unterliegen, ist untersagt. Die Mediathek identifiziert sich nicht mit dem Inhalt verlinkter Internetseiten und macht sich diese nicht zu eigen. Sie übernimmt keine Haftung für Inhalte, Verfügbarkeit und Qualität von Angeboten Dritter, die übers Internet abgerufen werden können.
  10. Die Mediathek übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Benutzer durch die Benutzung von Geräten, Medieneinheiten und Dienstleistungen an Dateien, Datenträgern oder an Geräten entstehen. Überdies übernimmt sie keine Haftung für die Funktionsfähigkeit der von ihr bereit gestellten Medien, Software und Hardware (technische Probleme, nicht ordnungsgemäße Datenübermittlung, Nicht-Erreichen des Servers, Verlust, Veränderungen oder Beschädigungen der gespeicherten Daten) sowie für die Folgen von Aktivitäten der Benutzer im Internet (finanzielle Verpflichtungen, Bestellungen, Nutzung kostenpflichtiger Dienste). Die Mediathek haftet für bei der Benutzung der Mediathek und deren Medien entstandene Schäden nur, soweit diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Mediathek zurückzuführen sind.

§ 7 Fotokopieren / Urheberrechte

Benutzer können sich des aufgestellten Fotokopiergerätes bedienen, um aus Büchern und Zeitschriften der Mediathek Kopien anzufertigen. Das Fotokopieren von nicht büchereieigenen Vorlagen ist nicht gestattet. Bei der Benutzung der Medien, der Internetzugänge sowie der Herstellung und Verwendung von Kopien sind die gesetzlichen urheberrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Der Benutzer haftet für die Verletzung von Urheberrechten. Dies gilt auch dann, wenn die Fertigung der Kopien durch Mitarbeitende der Mediathek erfolgt.

§ 8 Versäumnisentgelte/ Klage

  1. Für Medien, die erst nach Ablauf der Leihfrist zurückgegeben werden, ist ein Versäumnisentgelt fällig unabhängig davon, ob eine schriftliche Mahnung erfolgte. Bei schriftlicher Mahnung sind zusätzlich die Portokosten zu erstatten.
  2. Die Höhe des Versäumnisentgeltes richtet sich nach der Entgeltordnung der Mediathek Kamp-Lintfort und wird gegebenenfalls auf dem Rechtswege eingeklagt.
  3. Die Rückgabe der Medien wird nach Überschreiten der Leihfrist und mindestens einer erfolglosen schriftlichen Mahnung, die eine Fristsetzung von 14 Tagen enthält und per Einschreiben verschickt wird, ebenfalls auf dem Rechtsweg eingeklagt. Nach Ablauf der Frist behält die Mediathek sich vor, Zahlung des Anschaffungspreises an Stelle der Medienrückgabe zu verlangen.
  4. Sind Medien nicht zurückgegeben bzw. bestehende Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt worden, so wird der Benutzer von einer weiteren Ausleihe ausgeschlossen.

§ 9 Höhe der Entgelte

  1. Die Höhe der Entgelte wird in der Entgeltordnung in der jeweils gültigen Fassung, die Anlage dieser Benutzungsordnung ist, festgelegt.
  2. Entgelte sind unverzüglich zu zahlen.

§ 10 Aufenthalt in den Räumen der Mediathek

  1. Der Aufenthalt in den Räumen der Mediathek ist nur für die zweckbestimmte Nutzung erlaubt.
  2. Der Benutzer hat die Hausordnung zu beachten, die in den Räumen der Mediathek aushängt. Jeder Benutzer hat sich so zu verhalten, dass andere Benutzer nicht gestört oder in der Benutzung der Bibliothek beeinträchtigt werden.
  3. Den Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten. Dem Personal der Mediathek und des Bistro 26 steht das Hausrecht zu.
  4. Die Mediathek übernimmt keinerlei Haftung für abhanden gekommene Gegenstände.

§ 11 Ausschluss von der Benutzung

  1. Personen, die wiederholt oder in grober Weise gegen die Benutzungs- oder Hausordnung verstoßen, insbesondere die Ausleihfristen wiederholt überschreiten und/oder entstandene Kosten nicht entrichten oder bei denen sonst durch den Eintritt besonderer Umstände die Fortsetzung eines Benutzungsverhältnisses unzumutbar geworden ist, können auf Dauer oder für einen begrenzten Zeitraum, auch teilweise, von der Benutzung der Mediathek ausgeschlossen werden. Der Ausweis ist in diesem Fall zurückzugeben.
  2. Eine strafrechtliche Verfolgung bleibt bei strafrechtlich relevantem Verhalten (auch gegenüber dem Personal) vorbehalten.

§ 12 Geschlechtsneutrale Personenbezeichnung

Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in dieser Benutzungsordnung auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten für beide Geschlechter.

§ 13 Inkrafttreten / Außerkrafttreten

Diese Benutzungsordnung tritt am 01.07.2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Benutzungsordnung vom 01.03.2015 außer Kraft. Nachträgliche Änderungen erfassen auch bereits bestehende Benutzungsverhältnisse.

Entgeltordnung zur Benutzungsordnung der Mediathek Kamp-Lintfort

gültig ab 01.07.2022

Der Rat der Stadt hat am 21.06.2022 die folgende Entgeltordnung zur Benutzungsordnung der Mediathek Kamp-Lintfort beschlossen.

Es werden folgende Entgelte erhoben:

Nr.BezeichnungBetrag
1.Anmeldung0,00 €
2.Benutzerausweis / Jahresbetrag
Der Betrag gilt für 12 Monate, nicht das Kalenderjahr
 
2.1Jahresbetrag für Erwachsene12,00 €
2.2Ermäßigte Jahresbeiträge bei Vorlage entsprechender Nachweise: 
2.21für Arbeitslose6,00 €
2.22für Sozialhilfeempfänger6,00 €
2.23für Schüler, Studenten, Auszubildende6,00 €
2.24für Inhaber einer Ehrenamtskarte reduziert sich der Jahresbeitrag um 50% 
2.3Jahresbeitrag für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr0,00 €
2.4Jahresbeitrag Partnerkarte
(mindestens zwei Erwachsene im gemeinsamen Haushalt lebend. Jede Person erhält einen eigenen Ausweis)
18,00 €
2.4.1Einzelausweise der Familienmitglieder0,00 €
2.5einmalige Ausleihe ohne Ausstellung eines Benutzerausweises2,50 €
2.6Ausstellung eines neuen Benutzerausweises nach Verlust oder Beschädigung 
 Kinder/Jugendliche ermäßigt2,50 €
 Erwachsene5,00 €
3.Überschreiten der Leihfrist je Medium und angefangene Woche  zuzüglich Portokosten je Mahnbrief1,00 €
4.Reparatur von beschädigten Medien je nach Aufwand, mindestens2,00 €
5.Ersatzteilbeschaffung bei Spielen je nach Aufwand, mindestens  3,00 €
6.Vorbestellung von ausgeliehenen Medien1,00 €
7. Bestellung im Auswärtigen Leihverkehr je Leihschein2,00 €
8.Fotokopien und Ausdrucke, z.B. aus dem Internet, je Seite0,10 €

Kontakt

Mediathek

Telefon: 0 28 42 / 9 27 95-0
E-Mail: mediathek@kamp-lintfort.de

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