Inhalt
Wehrleitung
Die Wehrleitung setzt sich zusammen aus dem Leiter der Feuerwehr und bis zu zwei Stellvertreter. Nach der Anhörung der ehrenamtlichen Angehörigen einer Feuerwehr wird die Wehrleitung auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters für die Dauer von 6 Jahren bestellt und nach Zustimmung des Rates der Stadt durch den Bürgermeister zu Ehrenbeamten ernannt.
Der Leiter der Feuerwehr ist einer Gemeinde gegenüber
- für die innere Organisation (Aufnahme, Beförderung, Entlassung)
- die ständige Einsatzbereitschaft (entsprechend dem Gefahrenpotential)
- für den Einsatz der Feuerwehr (Personaleinsatz, sachgerechte Durchführung)
verantwortlich. Gesetzliche Grundlage stellt das „Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz" (BHKG) dar.
links im Bild Rainer Willing, daneben Wehrleiter Michael Rademacher und Lars-Peter Handick