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Tipps für die Silvesternacht

Zu jedem Jahreswechsel kommt es in der Silvesternacht zu vermeidbaren Unfällen und Bränden. Die Ursache ist meistens der fahrlässige oder falsche Umgang, manchmal sogar der missbräuchlichen Umgang mit Feuerwerkskörpern. Für einen guten Start ins neue Jahr an dieser Stelle einige Tipps ihrer Feuerwehr der Stadt Kamp-Lintfort:

Achten sie beim Kauf von pyrotechnischen Artikeln auf die Gefahrenklassen.

Feuerwerkskörper werden, gemessen am Grad ihrer Gefährlichkeit, in vier Klassen eingeteilt:

  • Kl. I : Feuerwerksspielwaren (Aufdruck BAM-P I.)
  • Kl. II : Kleinfeuerwerk ( Aufdruck BAM-P II.)
  • Kl. III : Mittelfeuerwerk ( Aufdruck BAM-P III.)
  • Kl. IV: Großfeuerwerk

Feuerwerkskörper der Klassen III und IV dürfen ohne besondere behördliche Erlaubnis weder verkauft noch abgebrannt werden. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II ist nur in der Zeit vom 31. Dezember, 18.00 Uhr, bis zum 01. Januar, 1.00 Uhr, erlaubt. Die Abgabe darf nur an Personen über 18 Jahre erfolgen. Lesen sie in jedem Falle und rechtzeitig die Gebrauchsanweisung der verschiedenen Feuerwerkskörper durch. Auch bei Feuerwerksartikeln der Klasse I (z.B. Tischfeuerwerk) ist es wichtig zu wissen, ob ein Abbrennen des betreffenden Produktes in der Wohnung ausdrücklich erlaubt ist.

Die Verwendung von Munition aus Schusswaffen jeder Art als Silvesterknallerei stellt eine erhebliche Gefahr für Leben und Gesundheit dar und ist verboten. Schließen sie in der Silvesternacht sämtliche Fenster und Lüftungsklappen ihrer Wohnung. Für Betriebsräume, Lager, Schuppen, Garagen etc. gilt das gleiche. Bedenken sie, dass die Mehrzahl aller Feuerwerkskörper nur im Freien angezündet werden darf. Das Zünden in Wohnräumen, Treppenräumen, an geöffneten Fenstern, auf Balkone etc. ist gefährlich und eine häufige Brandursache.

Basteln sie niemals Feuerwerkskörper selbst. Verändern sie die im Handel erhältlichen Artikel nicht. Auch beim gleichzeitigen Abbrennen mehrerer Knallkörper oder der Herstellung einer zusätzlichen Verdichtung in einem entsprechenden Behälter drohen unvorhersehbare Gefahren. Vorräte von Feuerwerksartikeln sollten in festen verschließbaren Taschen, auf keinen Fall in Körpernähe aufbewahrt werden. Nach Entnahme eines Feuerwerkskörpers Vorräte wieder abdecken.