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Wahlhelfer und Wahlhelferin
Wahlhelfer und Wahlhelferinnen sind Wahlberechtigte, die am Wahltag bei der Durchführung der Wahl im Wahlraum eingesetzt werden. Wahlhelfer und Wahlhelferinnen können sich freiwillig anmelden oder berufen werden. Die Tätigkeit ist ein Ehrenamt. Für den Einsatz wird ein so genanntes Erfrischungsgeld gewährt.
Unabhängig davon, ob Sie sich freiwillig melden oder verpflichtet werden, beruft Sie der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin in den Wahlvorstand. Der Wahlvorstand unterstützt und überwacht die Stimmabgaben, sorgt für Ruhe und Ordnung im Wahlraum und dafür, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er beschließt über die Gültigkeit und Ungültigkeit von Stimmen und ermittelt das Wahlergebnis im Wahlbezirk ab 18 Uhr.
Anmeldung als Wahlhelfer oder Wahlhelferin
Sie können sich entweder beim Ratsbüro (Wahlamt) der Stadt melden oder über eines der nachfolgenden Onlineformulare direkt registrieren:
Voraussetzungen
Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Fristen
Möglichst frühzeitig im Vorfeld einer Wahl.